Diese Corona-Hilfen hat der Bund beschlossen
Die positive Nachricht: Unternehmer sollen in dem vorerst kurzen Lockdown für den Monat November finanzielle Entschädigung erhalten. Der Bund hat dazu ein milliardenschweres Hilfspaket beschlossen. Bis zu 75 Prozent der Umsätze des Vorjahresmonats sollen erstattet werden.
Wer kann die neuen Corona-Hilfen beantragen?
Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern, die ab dem 2. November für die vier Wochen des neuen Lockdowns schließen müssen, können die neuen Corona-Hilfen beantragen. Die Regelung greift auch für Selbstständige und Soloselbständige, Vereine und weitere Einrichtungen, die von der Schließungen im November betroffen sind. Größere Betriebe erhalten laut der Bundesregierung bis zu 70 Prozent der Umsätze des Vorjahresmonats. Großunternehmen erhalten eine Unterstützung „entsprechend der maximal möglichen europarechtlichen Beihilferegelungen“.
Unternehmen, die z.B. als Zulieferer indirekt von dem Lockdown betroffen sind, sollen in den kommenden Tagen noch identifiziert werden.
Woher stammt das Geld für die neue Corona-Hilfe?
Insgesamt stellt die Regierung bis zu 10 Mrd. Euro bereit. Die Gelder dafür werden aus den derzeitigen Überbrückungshilfen entnommen. Dafür stehen bereits 25 Mrd. Euro aus den Überbrückungshilfen bereit, die bis dato aber kaum genutzt wurden.
Ab wann können die Hilfen beantragt werden?
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.